Die Erstellung von Gutachten unterliegt grundsätzlich der neutralen und unabhängigen Betrachtung.
Ein Gutachten ist eine Entscheidungshilfe und nicht die Entscheidung.
Da Gutachten nur in Abstimmung mit Ihrem Rechtsbeistand erstellt werden können, bitten wir Sie, dass Sie entweder erst Ihre Rechtschutzversicherung um Kostengutsprache anfragen oder Ihr Rechtsbeistand nimmt direkt mit uns Kontakt auf.